Baustelle am Hotel

🅿️ Aktualisierung zur Parksituation

Liebe Gäste,

unsere Bauarbeiten schreiten erfreulicherweise gut voran. Die beteiligten Bauarbeiter und Firmen geben sich große Mühe, die Arbeiten so zügig und reibungslos wie möglich durchzuführen.

Wir möchten uns an dieser Stelle auch ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit und die große Kulanz der Bauarbeiter bedanken. Auch wenn es aufgrund der eingeschränkten Parksituation gelegentlich zu einem falsch abgestellten Fahrzeug kommt, zeigen sie sich sehr verständnisvoll und versuchen, gemeinsam mit uns eine unkomplizierte Lösung zu finden.

Bitte beachten Sie dennoch weiterhin, dass die Parkmöglichkeiten aufgrund der Bauarbeiten eingeschränkt sind.

Zur Verfügung stehen weiterhin:

  • 🅿️ die Parkplätze direkt vor dem Hotel
  • 🚗 die Stellplätze in unserer Tiefgarage

Wir freuen uns, dass die Arbeiten gut vorankommen, und hoffen, dass die Einschränkungen bald hinter uns liegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld! ❤️

Ihr Team vom Hotel

🅿️ Wichtige Information für unsere Gäste

Bauarbeiten ab dem 24.08.2026

Liebe Gäste,

ab dem 24.08.2026 finden im Bereich rund um unser Hotel umfangreiche Bauarbeiten statt. Die Arbeiten werden voraussichtlich 8 Wochen andauern.

Aufgrund der Bauarbeiten können die Parkplätze zwischen unserem Hotel und der B10 während der Bauzeit nicht genutzt werden.

Welche Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Weiterhin genutzt werden können:

  • 🅿️ die Parkplätze direkt vor dem Hotel
  • 🚗 die Parkplätze in unserer Tiefgarage

Bitte beachten Sie, dass diese Parkmöglichkeiten nur begrenzt zur Verfügung stehen und wir keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz garantieren können.

Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Anreise entsprechend etwas Zeit für die Parkplatzsuche einzuplanen.

Wir bedauern die Einschränkungen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sehr und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.

Bei Fragen zur Parksituation sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Ihr Team vom Hotel

Übernachtungssteuer in Stuttgart seit dem 01.07.2026

FAQ – Übernachtungssteuer (Bettensteuer) in Stuttgart

Was ist die Übernachtungssteuer?

Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Abgabe der Stadt Stuttgart. Sie wird seit dem 1. Juli 2026 für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben.

Wer muss die Übernachtungssteuer bezahlen?

Die Übernachtungssteuer wird von der Stadt Stuttgart erhoben. Der Hotelbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, sie vom Gast einzuziehen und an die Stadt Stuttgart abzuführen.

3,21 Euro pro Person und Nacht.

Die Abgabe gilt für alle Übernachtungen in Hotels und bei privaten Anbietern. Sowohl für private als auch für berufliche/geschäftliche Übernachtungen

Ausnahmen: Minderjährige und Schülergruppen sind von der Steuer befreit. (Nachweis oder Ausweiskopie)

Abrechnung: Die Steuer wird direkt im Hotel oder bei der Buchung über Portale fällig.

Was Sie für Ihre Reisekostenabrechnung wissen müssen:
Da die Übernachtungssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, können Sie diese in der Regel als Teil Ihrer Hotelkosten bei Ihrem Arbeitgeber einreichen oder steuerlich geltend machen

Warum wird auf die Übernachtungssteuer zusätzlich 7 % Umsatzsteuer berechnet?

Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht gilt die Übernachtungssteuer als Bestandteil des Entgelts für die Beherbergungsleistung. Deshalb wird auf den Gesamtbetrag aus Zimmerpreis und Übernachtungssteuer der gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz von 7 % berechnet.

Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Steuer der Stadt oder des Hotels, sondern um eine gesetzliche Vorgabe des Umsatzsteuerrechts.

Erhält das Hotel die Übernachtungssteuer?

Nein. Die Übernachtungssteuer wird vollständig an die Stadt Stuttgart abgeführt. Die darauf berechnete Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt.

Ist die Übernachtungssteuer auf meiner Rechnung separat ausgewiesen?

Ja. Die Übernachtungssteuer wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen, damit sie transparent nachvollziehbar ist.

Gibt es Ausnahmen von der Übernachtungssteuer?

Ja. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann eine Befreiung oder Ermäßigung gelten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach der Satzung der Stadt Stuttgart.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche Informationen zur Übernachtungssteuer finden Sie auf der Website der Stadt Stuttgart 

https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/steuern-und-abgaben/uebernachtungssteuer

oder Sie sprechen uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei Fragen jederzeit weiter.

Stuttgart Tourist

Stuttgart, die Hauptstadt Baden-Württembergs, liegt malerisch in einem Talkessel, umgeben von Hügeln und Weinbergen.

Neben der Industrie überzeugt Stuttgart durch ein vielfältiges kulturelles Angebot:

Von renommierten Museen und Theatern bis hin zu traditionellen Festen wie dem Cannstatter Volksfest.

Sehenswürdigkeiten wie der Schlossplatz, das Neue und Alte Schloss, der Fernsehturm sowie der zoologisch-botanische Garten Wilhelma laden Besucher zum Entdecken ein.

Die enge Verbindung von Tradition, Innovation und erstklassiger Forschung macht Stuttgart zu einem attraktiven Reiseziel.

 

alle Infos hierzu finden Sie in den folgenden Links oder fragen an der Rezeption

https://www.stuttgart-tourist.de/

https://www.stuttgart-tourist.de/stuttgart-prospekte